Aktuelles

Corona Pan­demie


Neue Testverordnung ab 01.07.2022

 

Informationen zur neuen Testverordnung:

 

Mit Inkrafttreten der neuen Testverordnung zum 01.07.2022 sind Ag-Bürgertestungen nur noch für bestimmte Gruppen kostenfrei. Die entsprechenden Nachweise stellt Ihnen das Altenwohnheim, der Arzt oder die Klinik gerne aus. Den Nachweis legen Sie bitte vor der Testung an der Anmeldung vor.

 

Zu den Personengruppen, die weiterhin kostenfreie Tests erhalten gehören laut der neuen Testverordnung:

 

Ø  Kinder bis 5 Jahre

 

Ø  Schwangere im ersten Trimester

 

Ø  Haushaltsangehörige von Infizierten

 

Ø  Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist ("Freitestung")

 

Ø  Studienteilnehmer, die an Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen

 

Ø  Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können

 

Ø  Pflegende Angehörige

 

Ø  Besucher und Behandelte oder Bewohner folgender Einrichtungen:

 

§  Krankenhäuser

 

§  Rehabilitationseinrichtungen

 

§  stationäre Pflegeeinrichtungen

 

§  Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

 

§  Einrichtungen für ambulante Operationen

 

§  Dialysezentren

 

§  ambulante Dienste oder stationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe

 

§  Tageskliniken

 

§  Entbindungseinrichtungen

 

Ø  Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines persönlichen Budgets nach §29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind.

 

Personengruppen, die nach der neuen Testverordnung, einen Eigenanteil von drei Euro zahlen müssen sind:

 

Ø  Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden

 

Ø  Personen, die am selben Tag zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden

   Ø  Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige erhöhtes Risiko erhalten

 

            haben


 

Alle anderen Personengruppen, die nicht unter die vorher aufgeführten Personengruppen fallen, bezahlen einen Betrag von 10,00 € für einen Bürgertest. Beispiele hierfür:

Ø  Urlaub

Ø  Schwimmkurs

Ø  Ausflugfahrten

Ø  etc.

 

 

Weiterhin bieten wir Ihnen die Möglichkeit von PCR Testungen sowohl nach OEGD (Kostenfrei), als auch für Urlaubs- oder Geschäftsreisen. Die PCR Testung nach OEGD kann kostenfrei durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Ø  Positiver Ag Schnelltest bei uns oder einer anderen Teststelle

Ø  Positiver Selbsttest zu Hause

 

Wichtig:

Ø  Bringen Sie bitte ein Ausweisdokument zum Identitätsabgleich mit

Ø  Falls sie ein Testzertifikat einer anderen Teststelle mit positivem Ergebnis haben oder einen positiven Selbsttest durchgeführt haben, dann bringen Sie diese Unterlagen / Selbsttest Kassette mit.

 

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

 

 


Ich wünsche mir für Sie alle:

  • Bleiben Sie und Ihre Familie gesund!
  • Werden Sie nicht müde die AHA Regeln zu befolgen
  • Vermeiden Sie unnötige Kontakte

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