Aktuelles

Betreuung

Wer bestimmt den Betreuer?

 

Rechtliche Betreuer:innen werden auf Antrag oder von Amts wegen von Betreuungsgerichten bestellt, wenn erwachsene Menschen z.B. aufgrund psychischer Krankheiten oder körperlicher, geistiger bzw. seelischer Behinderungen ihre rechtlichen Angelegenheiten dauerhaft oder vorübergehend nicht (mehr) allein regeln können.

 


§ 1817 BGB Mehrere Betreuer, Verhinderungsbetreuer, Ergänzungsbetreuer

 

(4) Das Betreuungsgericht kann auch vorsorglich einen Verhinderungsbetreuer bestellen, der die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen hat, soweit der Betreuer aus tatsächlichen Gründen verhindert ist. Für diesen Fall kann auch ein anerkannter Betreuungsverein zum Verhinderungsbetreuer bestellt werden, ohne dass die Voraussetzungen des § 1818 Absatz 1 Satz 1 vorliegen.

Ehrenamtliche Be­treu­ung oder Berufsbetreuung?

Es ist nicht entscheidend ob eine Betreuung als ehrenamtliche Betreuung oder Berufsbetreuung geführt wird.

 

Folgende Aufgabenbereiche kann ein vom Gericht bestellter Betreuer übernehmen:

  •  Gesundheitssorge
  • Vermögenssorge
  • Aufenthaltsbestimmung, Umgangsbestimmung
  • Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträger
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Öffnen, Lesen und Anhalten der Post
  • Heimangelegenheitn
  • Organisation der ambulanten und stationären Versorgung